Dipl.-Ing. Ralf Hennig - Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
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Kosten-, Termin- sowie Vertrags- und Nachtragsmanagement
Bei der Ausführung von Bauleistungen kommt es sowohl auf der Seite des Auftraggebers als auch auf der Seite des Auftragnehmers aufgrund der Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben mehr und mehr darauf an, dass von Anbeginn Kosten, Termine und vertragliche Regelungen beachtet werden. Neben einer juristischen Bewertung ist hier oftmals eine baubetriebliche Bewertung gefragt. Im Idealfall wird das komplette Bauvorhaben bereits ab der Planungs- oder Angebotsphase begleitet. Gerade beim Nachtragsmanagement können sich umfangreiche Aufgaben ergeben, mit denen die vor Ort tätigen Personen nicht zuletzt aufgrund zeitlich begrenzter Kapazitäten überfordert sind. Zu den Aufgabenbereichen zählt hier insbesondere die fachliche Beratung und die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen.

Analyse und Kausalitätsnachweis bei gestörten Bauabläufen
Gerade bei größeren Bauvorhaben kommt es oftmals zu umfangreichen Störungen im Bauablauf und einer daraus resultierenden Bauzeitverlängerung. Zur Geltendmachung oder Überprüfung von Mehrkostenansprüchen ist es erforderlich, auf Basis des Soll-Bauablaufs einen kausalen Zusammenhang zwischen den Störungen und ihren verzögernden Wirkungen darzustellen. Diese Nachweisführung wird „Kausalitätsnachweis“ genannt, wobei hiermit der inhaltliche und kausale Nachweis geführt werden kann, welche bauablauftechnischen und baubetrieblichen Folgen aus einer Bauablaufstörung auf den insgesamt geplanten Bauablauf entstehen.

Prüfung von Nachträgen und Nachtragsbewertung
Die Erfahrung zeigt, dass die Geltendmachung von Mehrkosten in Form von Nachträgen eher die Regel als der Ausnahmefall ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Von Bedeutung ist, dass ein Auftragnehmer Mehrkosten prüffähig nachweisen muss und insbesondere die Einflüsse auf übrige Leistungen zu bewerten sind. Oftmals ist auch auf Auftraggeberseite der Bedarf vorhanden, Nachtragsleistungen extern durch einen Sachverständigen zu überprüfen.

Abrechnung von Bauleistungen
Die Thematik „Abrechnung von Bauleistungen“ umfasst die gesamte Abrechnung von Leistungen im Hoch-, Tief- oder Ingenieurbau. Selbst bei einem „störungsfreien“ Bauvorhaben stellen sich vielfältige Fragestellungen zur Thematik „Abrechnung“, die zu klären und zu beachten sind. Auf Auftragnehmerseite wird oftmals Geld „verschenkt“, da unter anderem die Bestimmungen der VOB/B bei Mengenänderungen, Teilkündigungen oder entfallenden Leistungspositionen nicht ausreichend beachtet werden. Für den Auftraggeber ist mit der Thematik „Abrechnung von Bauleistungen“ der Themenbereich umfasst, der für die Realisierung oder Durchführung eines Objekts von großer Bedeutung ist.

Leistungsstandbewertung
Mit der Leistungsstandbewertung können beispielsweise bei gekündigten Bauvorhaben die erbrachten Leistungen festgestellt werden, was nicht zuletzt für eine sichere Abrechnung erforderlich ist. Auch ist eine Leistungsstandbewertung sowohl auf Auftragnehmerseite als auch auf Auftragnehmerseite für die Abrechnung, z.B. bei Abschlagszahlungen oder bei der Abnahme von Bauleistungen, sinnvoll und aus baubetrieblicher Sicht erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei gestörten Bauvorhaben die Dokumentation des Leistungsstands oder Vorunternehmerleistungen von sachverständiger Seite für die Geltendmachung oder Abwehr von Mehrvergütungsansprüchen unerlässlich ist.

Plausibilitätsprüfungen von Bau-, Planungs- und Renovierungskosten
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören des Weiteren Plausibilitätsprüfungen von Bau-, Planungs- und Renovierungskosten. Oftmals gibt es bei der Auflösung von Mietverträgen bei Bürogebäuden Differenzen über auszuführende Rückbau- und Renovierungsleistungen in baulicher und/oder haustechnischer Hinsicht und der daraus resultierenden Kosten. In diesem Bereich kann eine baubetriebliche Beratung oder eine detaillierte Feststellung im Rahmen einer gutachtlichen Stellungnahme stattfinden.

Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachten
Im Rahmen meiner Tätigkeit als von der Ingenieurkammer-Bau Nordrheinwestfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau erstelle ich Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachten. Ein Privatgutachten ist ein Gutachten im Auftrag einer Privatpartei erstelltes Sachverständigengutachten, welches im Bauprozess als urkundlicher Parteivortrag gilt. Bei Gerichtsgutachten wird im Auftrag des Gerichts ein Sachverhalt bewertet. Oftmals ergibt sich auch die Möglichkeit für mehrere Parteien als Schiedsgutachter tätig zu sein, womit durchaus Gerichtsverfahren vermieden werden können.

 
   Leistungsübersicht
  • Kostenmanagement,
  • Terminmanagement,
  • Vertragsmanagement,
  • Nachtragsmanagement,
  • Analyse und Kausalitätsnachweis
    bei gestörten Bauabläufen,
  • Prüfung von Nachträgen und
    Nachtragsbewertung,
  • Abrechnung von Bauleistungen,
  • Leistungsstandbewertung sowie
  • Plausibilitätsprüfungen von Bau-,
    Planungs- und Renovierungskosten.

 

Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen Dipl.-Ing. Ralf Hennig ist von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau. 
 
Dipl.-Ing. Ralf Hennig c/o KKP-Ingenieure,  Hufergasse 22, 45239 Essen,  Tel. 0201-8472800,  Fax 0201-8472802  Email  Info@RalfHennig.com