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Kosten-, Termin-
sowie Vertrags- und Nachtragsmanagement
Bei der Ausführung von Bauleistungen kommt es sowohl auf
der Seite des Auftraggebers als auch auf der Seite des
Auftragnehmers aufgrund der Komplexität der zu bewältigenden
Aufgaben mehr und mehr darauf an, dass von Anbeginn Kosten,
Termine und vertragliche Regelungen beachtet werden. Neben
einer juristischen Bewertung ist hier oftmals eine
baubetriebliche Bewertung gefragt. Im Idealfall wird das
komplette Bauvorhaben bereits ab der Planungs- oder
Angebotsphase begleitet. Gerade beim Nachtragsmanagement
können sich umfangreiche Aufgaben ergeben, mit denen die vor
Ort tätigen Personen nicht zuletzt aufgrund zeitlich
begrenzter Kapazitäten überfordert sind. Zu den
Aufgabenbereichen zählt hier insbesondere die fachliche
Beratung und die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen.
Analyse und Kausalitätsnachweis bei gestörten Bauabläufen
Gerade bei größeren Bauvorhaben kommt es oftmals zu
umfangreichen Störungen im Bauablauf und einer daraus
resultierenden Bauzeitverlängerung. Zur Geltendmachung oder
Überprüfung von Mehrkostenansprüchen ist es erforderlich, auf
Basis des Soll-Bauablaufs einen kausalen Zusammenhang zwischen
den Störungen und ihren verzögernden Wirkungen darzustellen.
Diese Nachweisführung wird „Kausalitätsnachweis“ genannt,
wobei hiermit der inhaltliche und kausale Nachweis geführt
werden kann, welche bauablauftechnischen und
baubetrieblichen Folgen aus einer Bauablaufstörung auf den
insgesamt geplanten Bauablauf entstehen.
Prüfung von Nachträgen und Nachtragsbewertung
Die Erfahrung zeigt, dass die Geltendmachung von Mehrkosten
in Form von Nachträgen eher die Regel als der Ausnahmefall
ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Von Bedeutung ist,
dass ein Auftragnehmer Mehrkosten prüffähig nachweisen muss
und insbesondere die Einflüsse auf übrige Leistungen zu
bewerten sind. Oftmals ist auch auf Auftraggeberseite der
Bedarf vorhanden, Nachtragsleistungen extern durch einen
Sachverständigen zu überprüfen.
Abrechnung von Bauleistungen
Die Thematik „Abrechnung von Bauleistungen“ umfasst die
gesamte Abrechnung von Leistungen im Hoch-, Tief- oder
Ingenieurbau. Selbst bei einem „störungsfreien“ Bauvorhaben
stellen sich vielfältige Fragestellungen zur Thematik
„Abrechnung“, die zu klären und zu beachten sind. Auf
Auftragnehmerseite wird oftmals Geld „verschenkt“, da unter
anderem die Bestimmungen der VOB/B bei Mengenänderungen,
Teilkündigungen oder entfallenden Leistungspositionen nicht
ausreichend beachtet werden. Für den Auftraggeber ist mit der
Thematik „Abrechnung von Bauleistungen“ der Themenbereich
umfasst, der für die Realisierung oder Durchführung eines
Objekts von großer Bedeutung ist.
Leistungsstandbewertung
Mit der Leistungsstandbewertung können beispielsweise bei
gekündigten Bauvorhaben die erbrachten Leistungen
festgestellt werden, was nicht zuletzt für eine sichere
Abrechnung erforderlich ist. Auch ist eine
Leistungsstandbewertung sowohl auf Auftragnehmerseite als
auch auf Auftragnehmerseite für die Abrechnung, z.B. bei Abschlagszahlungen oder bei der Abnahme von Bauleistungen,
sinnvoll und aus baubetrieblicher Sicht erforderlich. Die
Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei gestörten Bauvorhaben
die Dokumentation des Leistungsstands oder
Vorunternehmerleistungen von sachverständiger Seite für die
Geltendmachung oder Abwehr von Mehrvergütungsansprüchen
unerlässlich ist.
Plausibilitätsprüfungen von Bau-, Planungs- und
Renovierungskosten
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören des Weiteren
Plausibilitätsprüfungen von Bau-, Planungs- und
Renovierungskosten. Oftmals gibt es bei der Auflösung von
Mietverträgen bei Bürogebäuden Differenzen über auszuführende
Rückbau- und Renovierungsleistungen in baulicher und/oder
haustechnischer Hinsicht und der daraus resultierenden Kosten.
In diesem Bereich kann eine baubetriebliche Beratung oder eine
detaillierte Feststellung im Rahmen einer gutachtlichen
Stellungnahme stattfinden.
Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachten
Im Rahmen meiner Tätigkeit als von der Ingenieurkammer-Bau
Nordrheinwestfalen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für das Sachgebiet Baupreisermittlung und
Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau erstelle ich Privat-,
Gerichts- und Schiedsgutachten. Ein Privatgutachten ist ein
Gutachten im Auftrag einer Privatpartei erstelltes
Sachverständigengutachten, welches im Bauprozess als
urkundlicher Parteivortrag gilt. Bei Gerichtsgutachten wird im
Auftrag des Gerichts ein Sachverhalt bewertet. Oftmals ergibt
sich auch die Möglichkeit für mehrere Parteien als
Schiedsgutachter tätig zu sein, womit durchaus
Gerichtsverfahren vermieden werden können.
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Leistungsübersicht
- Kostenmanagement,
- Terminmanagement,
- Vertragsmanagement,
- Nachtragsmanagement,
- Analyse und Kausalitätsnachweis
bei gestörten Bauabläufen,
- Prüfung von Nachträgen und
Nachtragsbewertung,
- Abrechnung von Bauleistungen,
- Leistungsstandbewertung sowie
- Plausibilitätsprüfungen von Bau-,
Planungs- und
Renovierungskosten.
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